Informationen zum ISPM 15 (Internationaler Standard für Phytosanitäre Maßnahmen)
Betriebe, die Holzverpackungen herstellen oder die Holz und Holzverpackungen gemäß des Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen Nr. 15 (ISPM 15) behandeln oder Holzverpackungen ausbessern oder aufarbeiten, gelten die Anforderungen in den Artikeln 65 bis 68 und 96 der Verordnung (EU) 2016/2031 zum Schutz vor Pflanzenschädlingen.
Antragsformulare der Pflanzengesundheit an den Regierungspräsidien
Registrierungsantrag als Hersteller/Behandler/Reparateur von ISPM 15-Verpackungsholz gemäß Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031:
Für eine Registrierung als Hersteller, Behandler und/oder Reparateur von Verpackungsholz, das einer Behandlung gemäß ISPM 15 unterzogen wurde, laden Sie bitte alle nachfolgenden Antragsformulare herunter und senden diese, vollständig ausgefüllt, an Ihren zuständigen Pflanzenschutzdienst der Regierungspräsidien:
Informationen zu Unternehmerpflichten und Ermächtigungsvoraussetzungen
Datenschutzerklärung zum Registrierungsantrag
Anlagen zum Registrierungsantrag: