Hier finden Sie Informationen rund um den Bienenschutz im Pflanzenschutz.
Der Bienenschutz wird in den rechtlichen Regelungen zum Pflanzenschutz auf vielen Ebenen berücksichtigt. Sowohl bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln als auch bei ihrer Anwendung gibt es Vorgaben.
Umfangreiche toxikologische Studien zu den Pflanzenschutzmitteln und den darin enthaltenden Wirkstoffen bilden die Grundlage einer Bewertung möglicher Gefährdungspotentiale für die Gesundheit von Mensch und Tier. Dazu gehört auch die Einstufung der Wirkstoffe hinsichtlich ihrer Bienengefährlichkeit. Pflanzenschutzmittel sind bezüglich ihrer Bienengefährlichkeit gekennzeichnet. So bestimmt die Einstufung der Bienengefährlichkeit eines Wirkstoffes über seinen Einsatzzeitpunkt und -ort.
Generell zuständig für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Damit sowohl die Belange der Landwirtschaft als auch die der Umwelt und des Verbraucherschutzes gleichermaßen berücksichtigt werden, sind das Julius Kühn-Institut (JKI), das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sowie das Umweltbundesamt (UBA) ebenfalls in das Zulassungsverfahren eingebunden.
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln unterliegt der Bienenschutzverordnung. So dürfen beispielsweise keine bienengefährlichen Mittel auf blühende Pflanzen - auch nicht auf Unkräuter - angewendet werden. Auch dürfen in direkter Umgebung von Bienenständen ohne Zustimmung der Imker keine bienengefährlichen Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden (Bienenschutzverordnung).
Die Pflanzenschutzdienste der Bundesländer überwachen im Rahmen des gemeinsamen „Pflanzenschutz-Kontrollprogramms“ Einfuhr, Inverkehrbringen und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Kontrolliert werden Verkaufsstellen, landwirtschaftliche Betriebe und andere gewerbliche und private Anwender von Pflanzenschutzmitteln. Neben planmäßigen Routinekontrollen erfolgen auch gezielte Kontrollen bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten. Die Ergebnisse werden an das BVL übermittelt und regelmäßig veröffentlicht.
Werden bei Bienen Vergiftungen durch Pflanzenschutzmittel vermutet, können Bienen- und Pflanzenproben bei der zentralen Bienenuntersuchungsstelle des Julius Kühn-Instituts (JKI) untersucht werden. Liegt ein Verdachtsfall auf Bienenvergiftung vor, arbeiten in Baden-Württemberg die Untere Veterinärbehörde, die Untere Landwirtschaftsbehörde und das JKI Hand in Hand. Liegen Verstöße gegen die Bienenschutzverordnung vor, suchen die zuständigen Behörden den Verursacher und ziehen ihn zur Rechenschaft.
Auch der Bienengesundheitsdienst des Landes ist den Imkern bei der Aufklärung von Schadensfällen behilflich. Am LTZ Augustenberg werden die Daten der Bienenschadensfälle mit Verdacht auf Vergiftung gesammelt und landesweit in einer Datenbank abgelegt. Weitere Informationen finden sie im Themenportal „Bienen“ des Julius Kühn-Instituts (JKI).
Zusätzliche Informationen zur Bienenvergiftung siehe auch: Verdacht auf Bienenvergiftung - Was tun?
Um das Miteinander von Landwirtschaft und Imkerei zu fördern, wurde in Baden-Württemberg im Jahr 2008 ein Runder Tisch Landwirtschaft und Imkerei gegründet. Vertreter aus Landwirtschaft, Imkerei, Verwaltung und weiteren Interessensgemeinschaften tauschen sich dort jährlich zu aktuellen Themen aus. Zusätzlich wurden Bienenschutzausschüsse auf regionaler Ebene in den Landkreisen initiiert.
2010 wurde zur Unterstützung der Imkerei in Baden-Württemberg seitens des Landes eine Bienenschutzstrategie entwickelt. Die Förderung eines sachkundigen Einsatzes des chemischen Pflanzenschutzes spielt in dieser eine wichtige Rolle. Die amtliche Beratung unterstützt den Bienenschutz durch die bevorzugte Empfehlung bienenungefährlicher Pflanzenschutzmittel. Insgesamt ist die Beratung darauf ausgerichtet chemische Pflanzenschutzmaßnahmen auf das notwendige Maß zu beschränken und biologische, biotechnische, pflanzenzüchterische sowie anbau- und kulturtechnische Maßnahmen vorrangig zu berücksichtigen.
Zum Schutz des Verbrauchers wird der Honig regelmäßig auf Einhaltung der zulässigen Rückstandshöchstgehalte von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen überprüft. In Baden-Württemberg werden diese Untersuchungen an der CVUA Freiburg durchgeführt (CVUA,Freiburg).