Besteht bei einem Bienenschaden der Verdacht auf Bienenvergiftung, sollte der zuständige Bienensachverständige sofort benachrichtigt werden. Eine Liste der Bienensachverständigen ist beim jeweiligen Veterinäramt erhältlich. Der Bienensachverständige zieht dann den Ansprechpartner der Unteren Landwirtschaftsbehörde zur gemeinsamen Aufklärung des Falls hinzu.
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Was ist zu tun bei Verdacht auf geschädigte Bienen durch Krankheit, Schädlinge oder nach Vergiftung? Siehe allgemeines Ablaufschema.
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Informationen zur Untersuchung von Bienen bei Verdacht auf Vergiftung finden Sie im Wissensportal der Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen (UBieV) am Julius Kühn-Instituts.
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Die Probenahme ist sorgfältig vorzunehmen, siehe Antragsformular und Merkblatt (JKI) zur Probenahme. Zu beachten ist insbesondere:
- die unverzügliche Probenahme von geschädigten Bienen durch den Bienensachverständigen (innerhalb von 24 Stunden).
- die Einsendung einer ausreichenden Menge an Probenmaterial (mindestens 100 g Bienen = ca. 1000 Stück = ca. 1 Honigglas).
- die Probenahme von Pflanzen aus der verdächtigten Kultur nur durch die Untere Landwirtschaftsbehörde (ca. 100 g aus dem Bereich, wo Anwendungen gesehen oder vermutet werden).
- das unverzügliche Einsenden der Proben an das JKI durch die Untere Landwirtschaftsbehörde (maximal 2-3 Tage im Kühlschrank zwischenlagern, ab 4 Tage tieffrieren).
- keine gegenseitige Kontamination der Proben (Handschuhe tragen und wechseln). Die Bienen sind luftdurchlässig, die Pflanzen sind wasserdicht zu verpacken. Auf eine getrennte Verpackung ist zu achten.