Die Siebsortierung von Saatgut ist keine gesetzliche Anforderung im Rahmen der Saatenanerkennung. Dennoch sollten Saatgutpartien von guter Qualität keine höheren Anteile an sogenannter Untersortierung enthalten. Die Siebsortierung wird von dem Züchter der entsprechenden Sorte vorgegeben. Sofern keine gesonderten Vorgaben gemacht wurden, gelten für die folgenden Kulturen allgemein die Sortiernormen: Winterroggen 2,0 mm, Wintergerste 2,2 mm bzw. 2,5 mm Maschenweite.