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Hopfenbau-Warndienst der Region Tettnang

Sporenfalle im Hopfengarten
Sporenfalle im Hopfengarten
  • Peronospora-Warndienst: Aktuelle Sporenzahlen
  • Aktuelle Witterungslage
  • Aktuelle Gefahrenlage: Krankheits- & Schädlingsdruck
  • Hintergrund: Warndienst & Integrierter Pflanzenschutz
  • Aktuelle Situation der Pflanzenschutz-Zulassungen
  • Anwendungsbestimmungen einzelner Pflanzenschutzmittel
Hintergrund: Warndienst & Integrierter Pflanzenschutz

Im Sinne des Integrierten Pflanzenschutzes (Umweltschonender Pflanzenschutz) informiert der Hopfenbau-Warndienst während der gesamten Wachstumsperiode über das aktuelle Peronospora-Infektionsrisiko im Anbaugebiet Tettnang. Dies ermöglicht es, Fungizidbehandlungen auf das notwendige Maß zu reduzieren und Sekundärinfektionen nur bei tatsächlicher Gefahr gezielt zum optimalen Zeitpunkt zu bekämpfen. Dies spart dem Hopfenpflanzer Kosten und trägt gleichzeitig zum Schutz von Nützlingen und Biodiversität bei.

Der Warndienst nutzt ein computergestütztes Prognosemodell. Dieses wertet kontinuierlich die Anzahl der Peronospora-Sporen in der Luft sowie die Wetterdaten aus, die von den vier Sporenfallen und Messstationen im Tettnanger Anbaugebiet erfasst werden. Maßgeblich für die Berechnung des Infektionsrisikos sind Sporenanzahl, Temperatur, Luftfeuchtigkeit und die Dauer der Blattnässe.


Peronospora-Warndienst: Aktuelle Sporenzahlen

Peronospora-Warndienst 2026 | Nr. 9 | LTZ Augustenberg, Außenstelle Tettnang

Infektiöse Sporenzahlen – Stand: 29.05.2026

Ort

Anzahl ausgezählter, infektiöser Sporen
Steinenbach 1
Tettnang-Kau
1
Holzhäusern
0
Allisreute
2

Warnaufrufe Saison 2026: 1.

Warnschwellen: Peronospora:

    • Vor der Blüte: Ab 14 infektiösen Sporen/Falle
    • Ab Blühbeginn: Ab 8 infektiösen Sporen/Falle

Aktuelle Witterungslage:

Für Sonntag kündigen sich vermehrt Regengüsse und Gewitter an. In der Folge ist unbeständiges und kühleres Wetter mit Niederschlägen vorhergesagt. Das Wachstum hat sich über Pfingsten mit den hohen Temperaturen beschleunigt. Zurzeit befindet sich der Hopfen im Entwicklungsstadium des Längenwachstums (BBCH 31–39).

Aktuelle Gefahrenlage: Krankheits- & Schädlingsdruck

1. Peronospora

Die bevorstehenden Niederschläge erhöhen die Gefahr von Sekundärinfektionen durch Falschen Mehltau. Bestände, die durch starken Zuwachs oder eine weit zurückliegende Behandlung ungeschützt sind, sollten vor dem Regen einen neuen Belag erhalten. Hierfür sind teilsystemische Mittel in Kombination mit Kontaktmitteln zu verwenden. Wird Peronospora-Primärbefall festgestellt, ist ein systemisches Mittel zuzusetzen. Alternativ kann bis zum 31. Mai noch Folpan Gold (max. 1 Anwendung) kombiniert mit einem cymoxanilhaltigen Produkt eingesetzt werden.

2. Echter Mehltau

Die prognostizierten wärmeren Nachttemperaturen verbessern die Infektionsbedingungen für den Echten Mehltau. Besonders aufmerksam sollten mehltaugefährdete Hopfengärten in Staulagen, im Vorjahr befallene Flächen sowie anfällige Sorten wie Herkules und Polaris beobachtet werden. Da kurative Mittel fehlen, ist ein frühzeitiger, vorbeugender Schutz notwendig – hierzu können zunächst Kontaktmittel eingesetzt werden.

3. Blattläuse

Der Zuflug der Aphisfliegen ist weiter anhaltend. Der Befall mit Blattläusen ist bislang auf niedrigem Niveau. Führen Sie daher regelmäßige Bestandskontrollen durch. Eine Behandlung ist erst ab einem Bekämpfungsrichtwert von durchschnittlich 50 Läusen/Blatt oder 200 Läusen auf einzelnen Blättern durchzuführen. Um den langen Flugzeitraum und die Neubesiedelung der Triebe abzufangen, sollte die Anwendung von Teppeki/AFINTO möglichst lange hinausgezögert werden – das verkürzt auch den Zeitraum bis zur Folgebehandlung zum Hauptspritztermin mit Movento SC 100. Bei Flonicamid (B2) sichert eine gute Benetzung den Bekämpfungserfolg. Der Zusatz eines Additivs kann unterstützend wirken (Zulassung beachten!).

4. Spinnmilbe

Die trocken-warme Witterung bietet der Spinnmilbe optimale Bedingungen, weshalb nun mit den Kontrollen begonnen werden sollte. Junghopfen, „Spinnmilben-Hotspots“ und Flächen mit Vorjahresbefall gilt es besonders zu beobachten. Das Hauptaugenmerk liegt hierbei auf den südlichen Randbereichen der Gärten sowie auf sonnenexponierten Lagen. Der Bekämpfungsrichtwert ist erreicht, sobald auf jedem zweiten Blatt Spinnmilben zu finden sind. Ist eine Behandlung notwendig, kann Ordoval (nur frühe Anwendung aufgrund EU-RHG) eingesetzt werden. Dabei ist eine Randbehandlung der Flächenbehandlung vorzuziehen. Weiterführende Informationen finden Sie im „Grünen Heft“ auf den Seiten 89–93.

5. Erdraupe

Im Pheromonfallen-Monitoring des LTZ und der Landkreise FN und RV wurden bislang keine Fänge der Ypsiloneule (Agrotis ipsilon) festgestellt. Es besteht aktuell keine Gefahr durch überwinterte oder neu zugeflogene Falter.

Aktuelle Situation der Pflanzenschutz-Zulassungen

Notfallzulassung für Curzate 60 WG gegen Falschen Mehltau:

Das Pflanzenschutzmittel Curzate 60 WG (Wirkstoff Cymoxanil) hat eine Notfallzulassung nach Art. 53 gegen den Falschen Mehltau (Pseudoperonospora humuli) im Hopfen erhalten. Die Zulassung wurde für den Zeitraum vom 19. Mai bis zum 15. September 2026 erteilt. Die Anwendung kann im Spritz- oder Sprühverfahren in Notfallsituationen bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Entwicklungsstadium BBCH 32-55 erfolgen.
Hinweise zur Anwendung:
Die Aufwandmenge beträgt im Stadium 32-37 (bis ¾ Gerüsthöhe) 0,3 kg/ha in 700-1300 l/ha Wasser. Im Stadium 37-55 (bis kurz vor der Blüte) 0,45 kg/ha in 1300-1900 l/ha Wasser.
Es sind maximal 3 Anwendungen (max. 1,05 kg/ha) für die Kultur bzw. je Jahr zugelassen. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt mind. 21 Tage. Die Wartezeit beträgt 14 Tage.
Anwendungsbestimmungen:
Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW605-2; NW606; SF274-3; SF276-10HO; SF278-7HO; SF 555-3; NB6641: Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft.

Notfallzulassung für Cymbal Flow gegen Falschen Mehltau:

Das Pflanzenschutzmittel Cymbal Flow (Wirkstoff Cymoxanil) hat eine Notfallzulassung nach Art. 53 gegen den Falschen Mehltau (Pseudoperonospora humuli) im Hopfen erhalten. Die Zulassung wurde für den Zeitraum vom 19. Mai bis zum 15. September 2026 erteilt. Die Anwendung kann im Spritz- oder Sprühverfahren in Notfallsituationen bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Entwicklungsstadium BBCH 32-55 erfolgen.
Hinweise zur Anwendung:
Die Aufwandmenge beträgt im Stadium 32-37 (bis ¾ Gerüsthöhe) 0,8 l/ha in 700-1300 l/ha Wasser. Im Stadium 37-55 (bis kurz vor der Blüte) 1,2 l/ha in 1300-1900 l/ha Wasser. Es sind maximal 3 Anwendungen (max. 2,8 l/ha) für die Kultur bzw. je Jahr zugelassen. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt mind. 21 Tage. Die Wartezeit beträgt 14 Tage.
Anwendungsbestimmungen:
Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW605-2; NW606; SF274-2; SF278-7HO; SF 555-1; NB6641: Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft.

Notfallzulassung für Movento SC 100 gegen Hopfenblattlaus:

Das Pflanzenschutzmittel Movento 100 SC (Spirotetramat) hat eine Zulassung nach Art. 53 gegen die Hopfenblattlaus (Phorodon humuli) im Hopfen erhalten. Die Zulassung wurde für den Zeitraum vom 01. Juni bis 28. Sept. 2026 erteilt und ist auf 18.962 ha begrenzt. Die Anwendung im Spritz- oder Sprühverfahren kann im Entwicklungsstadium BBCH 37-75 erfolgen. Hinweise zur Anwendung: Die Aufwandmenge beträgt 1,5 l/ha in 2111 bis 3333 l Wasser/ha. Die Anwendungshäufigkeit ist auf eine Anwendung je Kultur und Jahr begrenzt. Die Wartezeit beträgt 14 Tage. Anwendungsbestimmungen: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: SF-276-EEHO; SF278-4HO; VA320; NW642-1; NB6611: Das Mittel ist als bienengefährlich (B1) eingestuft. Fehlende Zulassungsnummer bei der Pflanzenschutzmittel-Aufzeichnung: Da für Movento SC 100 keine Zulassungsnummer mehr vorliegt, kann die Aufzeichnung wie folgt erfolgen: "Art 53 Genehmigung“ in das Feld schreiben oder „0“ eintragen und dann „Art 53 Genehmigung“ als Kommentar/Bemerkung ergänzen. 

Notfallzulassung für Exirel (Cyantraniliprole):

Zulassung nach Art. 53 gegen Liebstöckelrüssler und Hopfen-Erdfloh im Hopfen. Die Zulassung wurde für den Zeitraum vom 15.04.2026 bis 12.08.2026 erteilt und ist auf 6000 ha begrenzt. Einsatz nach Warndienstaufruf unter Beachtung der Schadensschwelle vor allem für Flächen mit Starkbefall. Anwendung im Gießverfahren als Einzelpflanzenbehandlung im Entwicklungsstadium BBCH 11-19. Die Wartezeit „F“ ist über die Vegetationszeit zwischen Anwendung und Nutzung (Ernte) abgedeckt. Die Anwendungshäufigkeit ist auf eine Anwendung pro Kultur und Jahr beschränkt. Liebstöckelrüssler: Die Aufwandmenge gegen beträgt 0,175 ml in 0,25 l Wasser pro Stock (max. 0,35 l/ha in 500 l/ha Wasser). Der Bekämpfungsrichtwert (Schadschwelle) liegt bei einem Käfer oder dessen Fraßspuren pro drei Stöcke. Hopfen-Erdfloh: Die Aufwandmenge gegen beträgt 0,115 ml in 0,25 l Wasser pro Stock (max. 0,23 l/ha in 500 l/ha Wasser). Für Exirel besteht ein Rückstandshöchstgehalt für Hopfen mit EU-Norm und seit 2025 auch für US-Norm. Anwendungsbestimmungen: Das Produkt ist als bienengefährlich eingestuft (B1). NG 373.1182: Liebstöckelrüssler (0,35 l/ha): Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche in den zwei vorhergehenden Kalenderjahren kein Mittel, das den Wirkstoff Cyantraniliprole enthält, ausgebracht wurde. Hopfen-Erdfloh (0,23 l/ha): Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche im vorhergehenden Kalenderjahr kein Mittel, das den Wirkstoff Cyantraniliprole enthält, ausgebracht wurde. NW 715: Anwendung erst nach dem Kreiseln, NT 191, NT 192 und weitere. Für Nachfolgearbeiten gelten SF275-EEHO sowie SF276-21HO.






Anwendungsbestimmungen einzelner Pflanzenschutzmittel

Verbindliche Vorgaben zur Anwendung einzelner Pflanzenschutzmittel – wie Wartezeiten, Gewässerabstände und maximale Aufwandmengen – finden Sie auf Seite 77 im ‚Grünen Heft‘ oder online unter: https://www.pflanzenschutz-information.de/Apps/WebObjects/PSInfo.woa/wo/11.0.17.5.1.15.0.1