Zum Inhalt springen

Hopfenbau-Warndienst der Region Tettnang

Sporenfalle im Hopfengarten
Sporenfalle im Hopfengarten
  • Peronospora-Warndienst: Aktuelle Sporenzahlen
  • Aktuelle Witterungslage
  • Aktuelle Gefahrenlage: Krankheits- & Schädlingsdruck
  • Hintergrund: Warndienst & Integrierter Pflanzenschutz
  • Aktuelle Situation der Pflanzenschutz-Zulassungen
  • Anwendungsbestimmungen einzelner Pflanzenschutzmittel
Hintergrund: Warndienst & Integrierter Pflanzenschutz
Im Sinne des Integrierten Pflanzenschutzes (Umweltschonender Pflanzenschutz) informiert der Hopfenbau-Warndienst während der gesamten Wachstumsperiode über das aktuelle Peronospora-Infektionsrisiko im Anbaugebiet Tettnang. Dies ermöglicht es, Fungizidbehandlungen auf das notwendige Maß zu beschränken und Sekundärinfektionen nur bei tatsächlicher Gefahr gezielt zum optimalen Zeitpunkt zu bekämpfen.

Der Hopfenbau-Warndienst nutzt ein computergestütztes Prognosemodell, das kontinuierlich Wetterdaten der Messstationen im Tettnanger Anbaugebiet auswertet. Maßgeblich für die Berechnung des Infektionsrisikos sind die Temperatur, die Luftfeuchtigkeit sowie die Dauer der Blattnässe.

Peronospora-Warndienst: Aktuelle Sporenzahlen

Peronospora-Warndienst 2026 | Nr. 1 | LTZ Augustenberg, Außenstelle Tettnang

Infektiöse Sporenzahlen – Stand: 11.05.2026

Ort

Anzahl ausgezählter, infektiöser Sporen
Steinenbach 0
Tettnang-Kau
0
Holzhäusern
0
Allisreute
0

Warnaufrufe Saison 2026: 1.

Warnschwellen: Peronospora:

    • Vor der Blüte: Ab 14 infektiösen Sporen/Falle
    • Ab Blühbeginn: Ab 8 infektiösen Sporen/Falle

Aktuelle Witterungslage:

Mit dem Beginn der Eisheiligen stellt sich das Wetter um: In den kommenden Tagen bleibt es kühl, windig und wechselhaft mit gelegentlichen Regenschauern. In ungünstigen Lagen muss nachts mit leichtem Bodenfrost gerechnet werden.

Aktuelle Gefahrenlage: Krankheits- & Schädlingsdruck

1.    Peronospora Primär

Durch die regnerische Witterung kann es vermehrt zur Sporulation bestehender Primärinfektionen kommen. Achten Sie daher beim Anleiten und bei Nachfolgearbeiten in Ihren Hopfenbeständen auf das Auftreten von ‚Bubiköpfen‘. Infizierte Triebe sollten konsequent entfernt werden. Überschreitet der Primärbefall 1 %, ist eine Behandlung mit einem systemischen Mittel in Kombination mit einem Kontaktmittel erforderlich. In Beständen, in denen zur Primärbehandlung Profiler eingesetzt wurde, sollte nach 2 bis 3 Wochen eine Folgebehandlung mit Aliette WG erfolgen. Der Einsatz von Folpan Gold für spät geschnittene Landsorten ist in diesem Jahr bis Ende Mai möglich. 

Es gilt der Grundsatz: Eine rechtzeitige, nachhaltige und ordnungsgemäße Bekämpfung der Primärinfektionen verringert den Infektionsdruck während der weiteren Vegetationsperiode und ist eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Anwendung des Peronospora-Warndienstes!  

2.    Bodenschädlinge

Erdfloh, Markeule, Schattenwickler und Liebstöckelrüssler:

Achten Sie weiterhin auf Befall durch Bodenschädlinge, vor allem in spät geschnittenen Gärten. Hinweise zum Einsatz von Karate Zeon und Exirel siehe HopfenFax 2 und 3. 

3.    Blattläuse

Hopfenblattlaus: 

Der Zuflug der Aphis-Fliegen in die Hopfengärten hat begonnen. In der Nähe von Zwetschgen und Schlehen sind die Bestände regelmäßig auf Hopfenlaus zu kontrollieren. In IPS-Plus-pflichtigen Beständen ist der Blattlausbesatz ab Zuflugsbeginn wöchentlich zu dokumentieren. 

Schwarze Bohnenlaus: 

Auch Kolonien von Bohnenläusen können in den Hopfenbeständen beobachtet werden. Da gegen diesen Schädling keine Indikation vorliegt, muss dieser toleriert werden.



Aktuelle Situation der Pflanzenschutz-Zulassungen

Notfallzulassung für Movento SC 100 gegen Hopfenblattlaus:

Das Pflanzenschutzmittel Movento 100 SC (Spirotetramat) hat eine Zulassung nach Art. 53 gegen die Hopfenblattlaus (Phorodon humuli) im Hopfen erhalten. Die Zulassung wurde für den Zeitraum vom 01. Juni bis 28. Sept. 2026 erteilt und ist auf 18.962 ha begrenzt. Die Anwendung im Spritz- oder Sprühverfahren kann im Entwicklungsstadium BBCH 37-75 erfolgen. Die Aufwandmenge beträgt 1,5 l/ha in 2111 bis 3333 l Wasser/ha. Die Anwendungshäufigkeit ist auf eine Anwendung je Kultur und Jahr begrenzt. Die Wartezeit beträgt 14 Tage. Anwendungsbestimmungen: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: SF-276-EEHO; SF278-4HO; VA320; NW642-1; NB6611: Das Mittel ist als bienengefährlich (B1) eingestuft.Fehlende Zulassungsnummer bei der Pflanzenschutzmittel-Aufzeichnung: Da für Movento SC 100 keine Zulassungsnummer mehr vorliegt, kann die Aufzeichnung wie folgt erfolgen: 1.     „Art 53 Genehmigung“ in das Feld schreiben 2.     „0“ eintragen und dann „Art 53 Genehmigung“ als Kommentar/Bemerkung ergänzen. 

Notfallzulassung für Exirel (Cyantraniliprole):

Zulassung nach Art. 53 gegen Liebstöckelrüssler und Hopfen-Erdfloh im Hopfen. Die Zulassung wurde für den Zeitraum vom 15.04.2026 bis 12.08.2026 erteilt und ist auf 6000 ha begrenzt. Einsatz nach Warndienstaufruf unter Beachtung der Schadensschwelle vor allem für Flächen mit Starkbefall. Anwendung im Gießverfahren als Einzelpflanzenbehandlung im Entwicklungsstadium BBCH 11-19. Die Wartezeit „F“ ist über die Vegetationszeit zwischen Anwendung und Nutzung (Ernte) abgedeckt. Die Anwendungshäufigkeit ist auf eine Anwendung pro Kultur und Jahr beschränkt. Liebstöckelrüssler: Die Aufwandmenge gegen beträgt 0,175 ml in 0,25 l Wasser pro Stock (max. 0,35 l/ha in 500 l/ha Wasser). Der Bekämpfungsrichtwert (Schadschwelle) liegt bei einem Käfer oder dessen Fraßspuren pro drei Stöcke. Hopfen-Erdfloh: Die Aufwandmenge gegen beträgt 0,115 ml in 0,25 l Wasser pro Stock (max. 0,23 l/ha in 500 l/ha Wasser). Für Exirel besteht ein Rückstandshöchstgehalt für Hopfen mit EU-Norm und seit 2025 auch für US-Norm. Anwendungsbestimmungen: Das Produkt ist als bienengefährlich eingestuft (B1). NG 373.1182: Liebstöckelrüssler (0,35 l/ha): Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche in den zwei vorhergehenden Kalenderjahren kein Mittel, das den Wirkstoff Cyantraniliprole enthält, ausgebracht wurde. Hopfen-Erdfloh (0,23 l/ha): Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche im vorhergehenden Kalenderjahr kein Mittel, das den Wirkstoff Cyantraniliprole enthält, ausgebracht wurde. NW 715: Anwendung erst nach dem Kreiseln, NT 191, NT 192 und weitere. Für Nachfolgearbeiten gelten SF275-EEHO sowie SF276-21HO.






Anwendungsbestimmungen einzelner Pflanzenschutzmittel

Verbindliche Vorgaben zur Anwendung einzelner Pflanzenschutzmittel – wie Wartezeiten, Gewässerabstände und maximale Aufwandmengen – finden Sie auf Seite 77 im ‚Grünen Heft‘ oder online unter: https://www.pflanzenschutz-information.de/Apps/WebObjects/PSInfo.woa/wo/11.0.17.5.1.15.0.1