
Der Hopfenbau-Warndienst informiert über die gesamte Vegetationsperiode bezüglich der Peronospora-Infektionsgefahr im Hopfenanbaugebiet Tettnang. Somit ist möglich, ausschließlich bei Infektionsgefahr notwendige Fungizidbehandlungen auszubringen und die Sekundärinfektion zum richtigen Zeitpunkt gezielt zu bekämpfen.
Jährlich aktuallisierte Informationen zum Pflanzenschutz im Hopfenbau finden Sie im Dokument "Grünes Heft" Hopfen - Anbau, Sorten, Düngung, Pflanzenschutz und Ernte, herausgegeben von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LFL) Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung.
Weitere Informationen zum Peronospora-Warndienst enthält das LTZ-Poster
Befallsprognose
zur Bekämpfung der Hopfen-Peronospora.
Peronospora-Warndienst
Peronospora-Warndienst Nr. 15 für das Jahr 2025 (bereitgestellt vom LTZ-Augustenberg - Außenstelle Tettnang)
Die aktuellen infektiösen Sporenzahlen ausgezählt bis: 12.06.2025
Ort |
Anzahl ausgezählter, infektiöser Sporen |
Kressbronn a.B. |
x |
Tettnang-Kau |
1 |
Holzhäusern |
8 |
Allisreute |
3 |
Aufrufschwellen:
-
- Vor der Blüte liegt die Aufrufschwelle bei 14 ausgezählten, infektiösen Sporen.
- Ab Blühbeginn liegt die Aufrufschwelle bei 8 ausgezählten, infektiösen Sporen.
Wetter:
Heute und morgen heiß mit Temperaturen um die 32 Grad. Am Sonntag bis 30°C und erhöhte Gefahr von Gewittern.
1. Peronospora
Das Risiko einer Infektion mit Peronospora ist aufgrund der trockenen, heißen Witterung momentan gering. Das Sättigungsdefizit der Luft beträgt über 180. Infektionen sind ab diesem Wert praktisch nicht mehr möglich.
Warnaufrufe in der Saison 2025: 26.05., 06.06.
2. Echter Mehltau
Die momentan trockene Witterung und milden Nachttemperaturen wirken sich fördernd auf
das Auftreten des Mehltaupilzes aus. Kontrollen sie ihre Bestände, vor allem Gärten in Staulagen und Gärten, welche letztes
Jahr von Mehltaubefall betroffen waren, sowie anfällige Sorten. Erste Symptome sind gewölbte Bereiche auf der Blattoberseite, auf
denen sich anschließend ein weißer, mehliger Belag bildet. Vorbeugende Behandlungen sind durchzuführen. Beim Vorfinden von
Pusteln ist ein mycelabtötendes Mittel zuzufügen.
3. Blattläuse
Die Bekämpfung sollte jetzt mit Teppeki/AFINTO erfolgen.
4. Spinnmilben
Die Entwicklung der Spinnmilben ist temperaturabhängig und wird sich mit der Hitzephase beschleunigen . Kontrollieren Sie Ihre Anlagen. Besonderes Augenmerk ist auf Hopfengärten mit Vorjahresbefall und Junghopfen zu richten. Der Bekämpfungsrichtwert ist erreicht, wenn Spinnmilbenbesatz auf jedem 2. Blatt zu finden ist. Ist eine Behandlung notwendig, kann Ordoval (nur frühe Anwendung wg. RHG) oder Kanemite SC eingesetzt werden. Bei frühen Behandlungen ist eine Randbehandlung der Flächenbehandlung vorzuziehen.
Aktueller Hinweis Pflanzenschutzulassungen:
Cymbal Flow (Cymoxanil): Zulassung nach Art. 53 gegen Falschen Mehltau (Pseudoperonospora humuli) im Hopfen erhalten. Die Zulassung wurde für 120 Tage vom 20.05.2025 bis zum 16.09.2025 erteilt. Cymbal Flow darf bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf im Stadium BBCH 32-55 gegen Falschen Mehltau gespritzt oder gesprüht werden. Die Aufwandmenge beträgt im Stadium 32-37 (bis ¾ Gerüsthöhe) 0,8 l/ha in 700-1300 l/ha Wasser. Im Stadium 37-55 (bis kurz vor der Blüte) 1,2 l/ha in 1300-1900 l/ha Wasser. Es sind maximal 3 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr zugelassen. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt mind. 21 Tage. Die Wartezeit liegt bei 14 Tagen. Sicherheitshinweise, Anwendungsbestimmungen: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW605-2; NW606; NT103-1; SF274-2; SF278-7HO. Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft. Anwendungshinweis: Beim Einsatz eines cymoxanilhaltigen Soloproduktes ist der Wirkstoff mit einem weiteren Fungizid abzusichern. So kann z.B. ein Kontaktfungizid wie Delan WG oder Kupferpräparat und/oder bei starkem Befallsdruck ein vollsystemisches Fungizid zugesetzt werden.
Curzate 60 WG (Cymoxanil): Zulassung nach Art. 53 gegen Falschen Mehltau (Pseudoperonospora humuli) im Hopfen. Die Zulassung wurde für 120 Tage vom 15.05.2025 bis zum 11.09.2025 erteilt. Curzate 60 WG darf bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf im Stadium BBCH 32-55 gegen Falschen Mehltau gespritzt oder gesprüht werden. Die Aufwandmenge liegt im Stadium 32-37 (bis ¾ Gerüsthöhe) bei 0,3 kg/ha in 700-1300 l/ha Wasser. Im Stadium 37-55 (bis kurz vor der Blüte) bei 0,45 kg/ha in 1300-1900 l/ha Wasser. Es sind maximal 3 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr zugelassen. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt mind. 21 Tage. Die Wartezeit liegt bei 14 Tagen. Sicherheitshinweise, Anwendungsbestimmungen: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW605-2; NW606; SF274-3; SF276-10HO; SF278-7HO. Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft. Anwendungshinweis: Beim Einsatz eines cymoxanilhaltigen Soloproduktes ist der Wirkstoff mit einem weiteren Fungizid abzusichern. So kann z.B. ein Kontaktfungizid wie Delan WG oder Kupferpräparat und/oder bei starkem Befallsdruck ein vollsystemisches Fungizid zugesetzt werden.
Exirel (Cyantraniliprole): Zulassung nach Art. 53 gegen Liebstöckelrüssler (Imago-Stadium) im Hopfen. Die Aufwandmenge beträgt 0,375 ml in 0,25 l Wasser pro Stock (max. 0,75 l/ha in 500 l Wasser/ha bei 2000 Stöcke/ha). Der Bekämpfungsrichtwert (Schadschwelle) liegt bei einem Käfer, oder dessen Fraßspuren pro drei Stöcke. Die Zulassung ist auf 4000 ha begrenzt und ist vom 10. April 2025 bis 07. August 2025 für 120 Tage erteilt. Die Anwendung ist im Gießverfahren als Einzelpflanzenbehandlung für das Stadium BBCH 11-19 genehmigt. Die Wartezeit „F“ ist über die Vegetationszeit zwischen Anwendung und Nutzung (Ernte) abgedeckt. Die Anwendungshäufigkeit ist auf eine Anwendung pro Kultur und Jahr beschränkt. Für Exirel besteht ein Rückstandshöchstgehalt für Hopfen mit EU-Norm und seit 2025 auch für US-Norm. Ggf. Rücksprache mit dem Handelshaus. Das Produkt ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es gelten folgende Anwendungsbestimmungen: NG 373.1182, NT 191, NT 192, NW 715 und weitere. Für Nachfolgearbeiten gelten SF275-EEHO sowie SF276-21HO.
Weitere Infos: https://www.pflanzenschutz-information.de/Apps/WebObjects/PSInfo.woa/wo/11.0.17.5.1.15.0.1