- Peronospora-Warndienst: Aktuelle Sporenzahlen
- Aktuelle Witterungslage
- Aktuelle Gefahrenlage: Krankheits- & Schädlingsdruck
- Hintergrund: Warndienst & Integrierter Pflanzenschutz
- Aktuelle Situation der
Pflanzenschutz-Zulassungen
- Anwendungsbestimmungen einzelner Pflanzenschutzmittel
Im Sinne des Integrierten Pflanzenschutzes (Umweltschonender Pflanzenschutz) informiert der Hopfenbau-Warndienst während der gesamten Wachstumsperiode über das aktuelle Peronospora-Infektionsrisiko im Anbaugebiet Tettnang. Dies ermöglicht es, Fungizidbehandlungen auf das notwendige Maß zu reduzieren und Sekundärinfektionen nur bei tatsächlicher Gefahr gezielt zum optimalen Zeitpunkt zu bekämpfen. Dies spart dem Hopfenpflanzer Kosten und trägt gleichzeitig zum Schutz von Nützlingen und Biodiversität bei.
Der Warndienst nutzt ein computergestütztes Prognosemodell. Dieses wertet kontinuierlich die Anzahl der Peronospora-Sporen in der Luft sowie die Wetterdaten aus, die von den vier Sporenfallen und Messstationen im Tettnanger Anbaugebiet erfasst werden. Maßgeblich für die Berechnung des Infektionsrisikos sind Sporenanzahl, Temperatur, Luftfeuchtigkeit und die Dauer der Blattnässe.
Peronospora-Warndienst: Aktuelle Sporenzahlen
Peronospora-Warndienst 2026 | Nr. 21 | LTZ Augustenberg, Außenstelle Tettnang
Infektiöse Sporenzahlen – Stand: 26.06.2026
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Ort |
Anzahl ausgezählter, infektiöser
Sporen |
| Steinenbach | 0 |
| Tettnang-Kau |
0 |
| Holzhäusern |
1 |
| Allisreute |
0 |
Warnaufrufe Saison 2026: 22.05./10.06.
Warnschwellen: Peronospora:
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- Vor der Blüte: Ab 14 infektiösen Sporen/Falle
- Ab Blühbeginn: Ab 8 infektiösen Sporen/Falle
Aktuelle Witterungslage:
Bis Sonntag bleibt es trocken und weiter sehr heiß. Ab Sonntag Gefahr von Gewittern und Unwetter und etwas kühler.
Aktuelle Gefahrenlage: Krankheits- & Schädlingsdruck
1. Peronospora
Aufgrund der aktuellen Wetterlage ist das Risiko von Peronospora Sekundärinfektionen als gering einzustufen.
2. Echter Mehltau
Kontrollieren Sie Ihre Bestände regelmäßig auf Befallssymptome. Diese zeigen sich vor der Bildung von Pusteln als kleine Blasen auf der Blattoberseite; anschließend bildet sich der typische weiße, mehlige Belag. Zur Bekämpfung sollten jetzt systemische oder teilsystemische Präparate eingesetzt werden. Auf einen regelmäßigen Wirkstoffwechsel ist zu achten. Beim Vorfinden von weißen Pusteln sind eine bis zwei Stoppspritzungen mit Kumar und Netzschwefel unter Berücksichtigung der Anwendungshinweise durchzuführen.
3. Blattläuse
In den Kontrollgärten wurden nur noch wenige neu abgelegte Larven beobachtet, und der
Befall mit Blattläusen befindet sich allgemein auf einem niedrigen Niveau. Führen Sie Bestandskontrollen vor allem im oberen
Bereich der Triebe durch. Der Bekämpfungsrichtwert liegt bei durchschnittlich 50 Läusen pro Blatt bzw. bei 200 Läusen auf
einzelnen Blättern. Noch ausstehende Behandlungen mit Movento SC 100 (zugelassen nach Art. 53) sollten in der letzten Juniwoche
erfolgen. Beim Einsatz von Movento SC 100 sind folgende Punkte zu beachten:
- Einsatz in wüchsiger Phase.
- Die Blätter sollten möglichst weich und aufnahmefähig sein.
- Die Wasseraufwandmenge ist an den Bestand anzupassen.
- Ein langsames Antrocknen des Spritzbelags ist vorteilhaft.
- Keine Anwendung bei hohen Temperaturen und intensiver Sonneneinstrahlung.
- Laut Herstellerangaben keine Tankmischungen mit anderen Pflanzenschutzmitteln, Blattdüngern oder Zusatzstoffen vornehmen.
4. Spinnmilbe
Die trocken-heiße Witterung bietet der Gemeinen Spinnmilbe optimale Entwicklungsbedingungen. Kontrollieren Sie die kritischen Stellen in Ihren Beständen. Die Nebenwirkung auf Spinnmilben von Movento SC 100 beim Einsatz gegen die Hopfenblattlaus ist zunächst abzuwarten.
5. Erdraupe
Im Pheromonfallen-Monitoring des LTZ und der Landkreise FN und RV wurden bislang keine Fänge der Ypsiloneule (Agrotis ipsilon) festgestellt. Es besteht aktuell keine Gefahr durch überwinterte oder neu zugeflogene Falter.
Aktuelle Situation der Pflanzenschutz-Zulassungen
Notfallzulassung für Vegas gegen Echter Mehltau:
Das Pflanzenschutzmittel Vegas (Wirkstoff Cyflufenamid) hat eine Notfallzulassung nach Art.
53 gegen den Echten Mehltau (Sphaerotheca macularis) im Hopfen erhalten. Die Zulassung wurde für den Zeitraum vom 22. Juni bis zum 19.
Oktober 2026 erteilt. Die Anwendung kann im Sprühverfahren bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im Entwicklungsstadium BBCH
61-89 erfolgen. Sortenbeschränkung: Die Zulassung ist auf folgende Sorten beschränkt: Hersbrucker spät, Perle, Spalter
Select, Smaragd, Northern Brewer, Hallertauer Magnum, Hallertauer Taurus, Nugget, Herkules und Polaris.
Hinweise zur Anwendung: Die Aufwandmenge beträgt 0,3 l/ha in 1.500-2.500 l Wasser/ha. Es ist maximal 1 Anwendung pro Jahr zugelassen.
Das Mittel darf nur jedes 3. Jahr auf derselben Fläche ausgebracht werden. Die Wartezeit beträgt 7 Tage.
Anwendungsbestimmungen: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG
sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß
Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW470; NG363; SF276-EEHO; NW642-1; SF245-02; NB6641: Das
Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft.
Notfallzulassung für Delan WG gegen Falschen Mehltau:
Das Pflanzenschutzmittel Delan WG (Wirkstoff Dithianon) hat eine Notfallzulassung nach Art.
53 gegen den Falschen Mehltau (Pseudoperonospora humuli) im Hopfen erhalten. Die Zulassung wurde für den Zeitraum vom 9. Juni bis zum
6. Oktober 2026 erteilt. Die Anwendung kann im Spritz- oder Sprühverfahren bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis im
Entwicklungsstadium BBCH 32-55 erfolgen.
Hinweise zur Anwendung:
Die Aufwandmenge beträgt 0,5 kg/ha für 2 Behandlungen im Stadium 32-37 (bis ¾ Gerüsthöhe) in 700-1.300 l
Wasser/ha. Für Problemflächen ist eine weitere Behandlung mit 0,5 kg/ha im Stadium BBCH 37-55 (bis Blüte) in 1.300-1.900 l
Wasser/ha zugelassen. Es sind maximal 3 Anwendungen (max. 1,5 kg/ha) je Kultur bzw. je Jahr möglich. Der Abstand zwischen den
Behandlungen beträgt 10 Tage. Die Wartezeit 14 Tage.
Anwendungsbestimmungen:
Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren
Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die
Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW470; NW607-2; NW706; SF274-5; SF278-70HO; NB6641: Das Mittel ist als nicht
bienen-gefährlich (B4) eingestuft.
Bitte beachten:
Die für die Notfallzulassung gültige Zulassungsnummer lautet 024424-00. Restmengen von Delan WG mit der regulären
Zulassungsnummer 004424-00 können noch bis zum 28.02.2027 aufgebraucht werden.
Notfallzulassung für Curzate 60 WG gegen Falschen Mehltau:
Das Pflanzenschutzmittel Curzate 60 WG (Wirkstoff Cymoxanil) hat eine Notfallzulassung nach
Art. 53 gegen den Falschen Mehltau (Pseudoperonospora humuli) im Hopfen erhalten. Die Zulassung wurde für den Zeitraum vom 19. Mai bis
zum 15. September 2026 erteilt. Die Anwendung kann im Spritz- oder Sprühverfahren in Notfallsituationen bei Infektionsgefahr bzw. ab
Warndiensthinweis im Entwicklungsstadium BBCH 32-55 erfolgen.
Hinweise zur Anwendung:
Die Aufwandmenge beträgt im Stadium 32-37 (bis ¾ Gerüsthöhe) 0,3 kg/ha in 700-1300 l/ha Wasser. Im Stadium 37-55 (bis
kurz vor der Blüte) 0,45 kg/ha in 1300-1900 l/ha Wasser.
Es sind maximal 3 Anwendungen (max. 1,05 kg/ha) für die Kultur bzw. je Jahr zugelassen. Der Abstand zwischen den Behandlungen
beträgt mind. 21 Tage. Die Wartezeit beträgt 14 Tage.
Anwendungsbestimmungen:
Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren
Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die
Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW605-2; NW606; SF274-3; SF276-10HO; SF278-7HO; SF 555-3; NB6641: Das Mittel
ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft.
Notfallzulassung für Cymbal Flow gegen Falschen Mehltau:
Das Pflanzenschutzmittel Cymbal Flow (Wirkstoff Cymoxanil) hat eine Notfallzulassung nach
Art. 53 gegen den Falschen Mehltau (Pseudoperonospora humuli) im Hopfen erhalten. Die Zulassung wurde für den Zeitraum vom 19. Mai bis
zum 15. September 2026 erteilt. Die Anwendung kann im Spritz- oder Sprühverfahren in Notfallsituationen bei Infektionsgefahr bzw. ab
Warndiensthinweis im Entwicklungsstadium BBCH 32-55 erfolgen.
Hinweise zur Anwendung:
Die Aufwandmenge beträgt im Stadium 32-37 (bis ¾ Gerüsthöhe) 0,8 l/ha in 700-1300 l/ha Wasser. Im Stadium 37-55 (bis
kurz vor der Blüte) 1,2 l/ha in 1300-1900 l/ha Wasser. Es sind maximal 3 Anwendungen (max. 2,8 l/ha) für die Kultur bzw. je Jahr
zugelassen. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt mind. 21 Tage. Die Wartezeit beträgt 14 Tage.
Anwendungsbestimmungen:
Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren
Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die
Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW605-2; NW606; SF274-2; SF278-7HO; SF 555-1; NB6641: Das Mittel ist als
nicht bienengefährlich (B4) eingestuft.
Notfallzulassung für Movento SC 100 gegen Hopfenblattlaus:
Das Pflanzenschutzmittel Movento 100 SC (Spirotetramat) hat eine Zulassung nach Art. 53 gegen die Hopfenblattlaus (Phorodon humuli) im Hopfen erhalten. Die Zulassung wurde für den Zeitraum vom 01. Juni bis 28. Sept. 2026 erteilt und ist auf 18.962 ha begrenzt. Die Anwendung im Spritz- oder Sprühverfahren kann im Entwicklungsstadium BBCH 37-75 erfolgen. Hinweise zur Anwendung: Die Aufwandmenge beträgt 1,5 l/ha in 2111 bis 3333 l Wasser/ha. Die Anwendungshäufigkeit ist auf eine Anwendung je Kultur und Jahr begrenzt. Die Wartezeit beträgt 14 Tage. Anwendungsbestimmungen: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: SF-276-EEHO; SF278-4HO; VA320; NW642-1; NB6611: Das Mittel ist als bienengefährlich (B1) eingestuft. Fehlende Zulassungsnummer bei der Pflanzenschutzmittel-Aufzeichnung: Da für Movento SC 100 keine Zulassungsnummer mehr vorliegt, kann die Aufzeichnung wie folgt erfolgen: "Art 53 Genehmigung“ in das Feld schreiben oder „0“ eintragen und dann „Art 53 Genehmigung“ als Kommentar/Bemerkung ergänzen.
Notfallzulassung für Exirel (Cyantraniliprole):
Zulassung nach Art. 53 gegen Liebstöckelrüssler und Hopfen-Erdfloh im Hopfen. Die Zulassung wurde für den Zeitraum vom 15.04.2026 bis 12.08.2026 erteilt und ist auf 6000 ha begrenzt. Einsatz nach Warndienstaufruf unter Beachtung der Schadensschwelle vor allem für Flächen mit Starkbefall. Anwendung im Gießverfahren als Einzelpflanzenbehandlung im Entwicklungsstadium BBCH 11-19. Die Wartezeit „F“ ist über die Vegetationszeit zwischen Anwendung und Nutzung (Ernte) abgedeckt. Die Anwendungshäufigkeit ist auf eine Anwendung pro Kultur und Jahr beschränkt. Liebstöckelrüssler: Die Aufwandmenge gegen beträgt 0,175 ml in 0,25 l Wasser pro Stock (max. 0,35 l/ha in 500 l/ha Wasser). Der Bekämpfungsrichtwert (Schadschwelle) liegt bei einem Käfer oder dessen Fraßspuren pro drei Stöcke. Hopfen-Erdfloh: Die Aufwandmenge gegen beträgt 0,115 ml in 0,25 l Wasser pro Stock (max. 0,23 l/ha in 500 l/ha Wasser). Für Exirel besteht ein Rückstandshöchstgehalt für Hopfen mit EU-Norm und seit 2025 auch für US-Norm. Anwendungsbestimmungen: Das Produkt ist als bienengefährlich eingestuft (B1). NG 373.1182: Liebstöckelrüssler (0,35 l/ha): Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche in den zwei vorhergehenden Kalenderjahren kein Mittel, das den Wirkstoff Cyantraniliprole enthält, ausgebracht wurde. Hopfen-Erdfloh (0,23 l/ha): Diese Anwendung darf nur erfolgen, wenn auf derselben Fläche im vorhergehenden Kalenderjahr kein Mittel, das den Wirkstoff Cyantraniliprole enthält, ausgebracht wurde. NW 715: Anwendung erst nach dem Kreiseln, NT 191, NT 192 und weitere. Für Nachfolgearbeiten gelten SF275-EEHO sowie SF276-21HO.
Anwendungsbestimmungen einzelner Pflanzenschutzmittel
Verbindliche Vorgaben zur Anwendung einzelner Pflanzenschutzmittel – wie Wartezeiten, Gewässerabstände und maximale Aufwandmengen – finden Sie auf Seite 77 im ‚Grünen Heft‘ oder online unter: https://www.pflanzenschutz-information.de/Apps/WebObjects/PSInfo.woa/wo/11.0.17.5.1.15.0.1
