Der Hopfenbau-Warndienst informiert über die gesamte Vegetationsperiode bezüglich der Peronospora-Infektionsgefahr im Hopfenanbaugebiet Tettnang. Somit ist möglich, ausschließlich bei Infektionsgefahr notwendige Fungizidbehandlungen auszubringen und die Sekundärinfektion zum richtigen Zeitpunkt gezielt zu bekämpfen.
Jährlich aktuallisierte Informationen zum Pflanzenschutz im Hopfenbau finden Sie im Dokument "Grünes Heft" Hopfen - Anbau, Sorten, Düngung, Pflanzenschutz und Ernte, herausgegeben von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LFL) Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung.
Weitere Informationen zum Peronospora-Warndienst enthält das LTZ-Poster
Befallsprognose
zur Bekämpfung der Hopfen-Peronospora.
Der telefonische Auskunftgeber ist mit der Saison 2023 nicht mehr verfügbar.
Peronospora-Warndienst
Peronospora-Warndienst Nr. 28 für das Jahr 2024 (bereitgestelt vom LTZ-Augustenberg - Außenstelle Tettnang)
Die aktuellen infektiösen Sporenzahlen ausgezählt bis: 21.07.2024
Ort |
Anzahl ausgezählter, infektiöser Sporen |
Kressbronn a.B. |
0 |
Tettnang-Kau |
0 |
Holzhäusern |
1 |
Strass |
1 |
Nächste Aktualisierung des Warndienstes am Montag, den 24.07.2024 gegen 12 Uhr.
Aufrufschwellen:
-
- Vor der Blüte liegt die Aufrufschwelle bei 14 ausgezählten, infektiösen Sporen.
- Ab Blühbeginn liegt die Aufrufschwelle bei 8 ausgezählten, infektiösen Sporen.
Die Woche startet eher durchwachsen, erst ab der Wochenmitte ist mit ruhigem Sommerwetter zu
rechnen.
1. Peronospora
Die Wärme über das Wochende hat die Pero gebremst. Die mitterle
Infektionswahrscheinlichkeit liegt im Anbaugebiet bei unter 20%. Die nun wechselden Bedingungen bieten allerdings wieder bessere
Vorraussetzungen zur Reifung neuer Sporen.
Warnaufrufe in der Saison 2024: 21.05.2024, 17.06.2024, 01.07.2024., 15.07.2024,
17.07.2024
2. Echter Mehltau
Die vorbeugenden Behandlungen sind zwingend fortzusetzen. In Herkules Anlagen herrscht
teilweise sehr hoher Mehltaudruck. Beim Vorfinden von weißen Pusteln, sollte auf jeden Fall ein myzelabtötendes Mittel dazu
genommen werden. Beim Vorfinden von echtem Mehltau sind mindestens zwei aufeinanderfolgende Behandlungen, im Abstand von 5 bis 7 Tagen
durchzuführen, um die vorhandenen Pusten ordentlich auszubrennen. Ab Blühbeginn ist darauf zu achten, die Blüte und
anschließend die Dolde so gut wie möglich vor einer Infektion zu schützen.
3. Blattläuse
Kontrollen nach erfolgter Movento-Behandlung sind nach frühestens 10 bis 12 Tagen zu beginnen und zwingend durchzuführen. Teilweise zeigt Movento SC 100 eine völlig unzureichende Wirkung. Hinweis zur Saison 2025: Die Abverkaufsfrist von Movento SC 100 läuft bis zum 30. Oktober 2024. Die Ware für die nächste Saison muss bis zu diesem Stichtag bezogen sein. Ab dem 31. Oktober 2024 darf kein Movento SC 100 mehr gehandelt werden.
4. Spinnmilbe
Nach der großen Wärme mit Spinnenkontrollen beginnen. Es gilt nun
abzuschätzen, ob die Wirkung von Movento SC 100 ausreichend auf die Gemeine Spinnmilbe war, und ob die Dauerwirkung des
Pflanzenschutzmittels bis zur Ernte susreicht. Weitere Infos zur Spinnmilbe können dem Grünes Heft 2024 (Seite 88-92) entnommen
werden.
5. Männlicher Hopfen
Auf männliche Hopfen ist zu achten. Auf den Melinexbändern der einzelnen Sporenfallen wird derzeit Pollen von männlichen Hopfen festgestellt. Männliche Hopfen sind zu entfernen. Deshalb gilt es in und um die Anlagen herum auf wilde männliche Hopfen zu achten. Beachten Sie auch das Merkblatt dazu:
https://ltz.landwirtschaft-bw.de/site/pbs-bw-mlr-root/get/documents_E-1646459551/MLR.LEL/PB5Documents/ltz_ka/Service/Schriftenreihen/Hinweise%20zur%20Pflanzengesundheit/Wildhopfen_DL/Wildhopfen%20%282021%29.pdf
Aktueller Hinweis Pflanzenschutzulassungen:
Notfallzulassungen nach Art. 53:
Vegas (Wirkstoff Cyflufenamid): Notfallzulassung gemäß Art. 53
gegen Echten Mehltau (Sphaerotheca macularis) im Hopfen für die Sorten Herkules, Hallertauer Magnum, Polaris, Hallertauer
Taurus, Nugget, Northern Brewer und Perle erhalten. Die Zulassung ist für 120 Tage auf den Zeitraum vom 16. Juli 2024 bis zum
12. November 2024 beschränkt. Die für die oben genannte Indikation bundesweit zugelassene Menge wird auf 6.684 Liter, ausreichend
für 13.368 ha bei einer Anwendung, begrenzt. Vegas darf bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf im Kulturentwicklungsbereich BBCH
32 bis BBCH 89 gegen Echten Mehltau gespritzt oder gesprüht werden. Die Aufwandmenge beträgt 0,5 l/ha in 1500-2500 l Wasser/ha.
Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt. Die Wartezeit
beträgt 7 Tage. Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG
sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß
Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: SF275-EEHO; SF276-42HO. Das Mittel ist als nicht
bienengefährlich (B4) eingestuft. Rückstandshöchstmengen für EU, US und Japan sind vorhanden.
Cymbal Flow (Wirkstoff Cymoxanil): Notfallzulassung gemäß Art. 53 gegen
Falschen Mehltau (Pseudoperonospora humuli) im Hopfen. Die Zulassung ist für 120 Tage auf den Zeitraum vom 15. Mai 2024 bis zum 11.
September 2024 beschränkt. Die für die oben genannte Indikation bundesweit zugelassene Menge wird auf 11.200 Liter, ausreichend
für ca. 10.266 ha, begrenzt. Cymbal Flow darf bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf im Kulturentwicklungsbereich BBCH 32 bis BBCH
55 gegen Falschen Mehltau gespritzt oder gesprüht werden. Bei der Festlegung der Aufwandmenge muss wie folgt differenziert
werden: bis BBCH 37: 0,8 l/ha in 700-1300 l Wasser/ha; BBCH 37 - 55: 1,2 l/ha in 1300-1900 l Wasser/ha. Die maximale Anzahl
Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 3 Anwendungen begrenzt. Es dürfen max. 2,8 l/ha und Jahr
in der Kultur eingesetzt werden. Zwischen den Behandlungsterminen muss ein Abstand von mindestens 21 Tagen eingehalten werden. Die
Wartezeit beträgt 14 Tage. Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz
2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung
gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW605-2; NW606; NT103-1; SF274-3; SF275-7HO;
SF277-5HO. Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft.
Curzate 60 WG (Wirkstoff Cymoxanil): Hat eine Notfallzulassung gemäß Art. 53 gegen Falschen Mehltau (Pseudoperonospora humuli) im Hopfen erhalten. Die Zulassung ist für 120 Tage auf den Zeitraum vom 15. Mai 2024 bis zum 11. September 2024 beschränkt. Die für die oben genannte Indikation bundesweit zugelassene Menge wird auf 8.860 kg begrenzt, ausreichend für ca. 14.766 ha. Curzate 60 WG darf bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf bis Kulturentwicklungsbereich BBCH 37 gegen Falschen Mehltau gespritzt oder gesprüht werden. Die Aufwandmenge liegt bis BBCH 37: 0,3 kg/ha in 700-1300 l Wasser/ha. Die maximale Anzahl Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr ist auf 2 Anwendungen begrenzt. Es dürfen max. 0,6 kg/ha und Jahr in der Kultur eingesetzt werden. Zwischen den Behandlungsterminen muss ein Abstand von mindestens 21 Tagen eingehalten werden. Die Wartezeit beträgt exakt 14 Tage. Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW605-2; NW606; SF274-2; SF278-7HO. Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft.
Weitere Infos unter https://www.isip.de/isip/servlet/isipde/regionales/badenwuerttemberg/pflanzenschutzrecht/notfallsituationen
Anwendungshinweis: Beim Einsatz eines cymoxanilhaltigen Soloproduktes ist der Wirkstoff mit einem weiteren Fungizid abzusichern. So kann z.B. ein Kontaktfungizid wie Delan WG oder Kupferpräparat und/oder ein vollsystemisches Fungizid bei starkem Perodruck zugesetzt werden.
Exirel (Cyantraniliprole): Zulassung nach Art. 53 gegen Liebstöckelrüssler (Imago-Stadium) im Hopfen. Die Aufwandmenge beträgt 0,375 ml in 0,25 l Wasser pro Stock (max. 0,75 l/ha in 500 l Wasser/ha bei 2000 Stöcken/ha). Der Bekämpfungsrichtwert (Schadschwelle) liegt bei einem Käfer, oder dessen Fraßspuren pro drei Stöcke. Die Zulassung ist auf 4000 ha begrenzt und ist vom 12. April 2024 bis 09. August 2024 ausgesprochen. Die Anwendung ist im Gießverfahren(Einzelpflanzenbehandlung) für das Stadium BBCH 11 bis BBCH 19 genehmigt. Die Wartezeit „F“ ist über die Vegetationszeit zwischen Anwendung und Nutzung (Ernte) abgedeckt. Die Anwendungshäufigkeit ist auf eine Anwendung pro Kultur und Jahr beschränkt. Exirel ausschließlich in EU-Hopfen einsetzen. Für Exporthopfen bestehen keine oder zu geringe Rückstandshöchstgehalte. Vor der Anwendung unbedingt Rücksprache mit dem Handelshaus halten. Das Produkt ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es gelten folgende Anwendungsbestimmungen: NG 300, NW 715, SF 245-02 und weitere. Für Nachfolgearbeiten gelten die Auflagen SF275-EEHO sowie SF276-21HO.
Regelzulassung:
Luna Sensation (Wirkstoffe Trifloxystrobin und Fluopyram): Zulassung gegen Echten Mehltau (Sphaerotheca macularis) in Hopfen bis 31.12.2024.
Luna Sensation darf bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf im Kulturentwicklungsbereich BBCH 31 bis BBCH 79 gegen Echter Mehltau gespritzt oder gesprüht werden.
Bei der Festlegung der Aufwandmenge muss wie folgt differenziert werden:
bis BBCH 37: 0,27 Liter/ha in 800 bis 1200 Liter Wasser/ha
BBCH 37 - 55: 0,4 Liter/ha in 1500 bis 2200 Liter Wasser/ha
BBCH 55 - 79: 0,6 Liter/ha in 2600 bis 3300 Liter Wasser/ha