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Hopfenbau-Warndienst

Sporenfalle im Hopfengarten
Sporenfalle im Hopfengarten

Der Hopfenbau-Warndienst informiert über die gesamte Vegetationsperiode bezüglich der Peronospora-Infektionsgefahr im Hopfenanbaugebiet Tettnang. Somit ist möglich, ausschließlich bei Infektionsgefahr notwendige Fungizidbehandlungen auszubringen und die Sekundärinfektion zum richtigen Zeitpunkt gezielt zu bekämpfen.

Jährlich aktuallisierte Informationen zum Pflanzenschutz im Hopfenbau finden Sie im Dokument "Grünes Heft" Hopfen - Anbau, Sorten, Düngung, Pflanzenschutz und Ernte, herausgegeben von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LFL) Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung.

Weitere Informationen zum Peronospora-Warndienst enthält das LTZ-Poster
Befallsprognose zur Bekämpfung der Hopfen-Peronospora.

Der telefonische Auskunftgeber ist mit der Saison 2023 nicht mehr verfügbar.

Peronospora-Warndienst

Peronospora-Warndienst Nr. 20 für das Jahr 2024 (bereitgestelt vom LTZ-Augustenberg - Außenstelle Tettnang)

Die aktuellen infektiösen Sporenzahlen ausgezählt bis: 02.07.2024

Ort

Anzahl ausgezählter, infektiöser Sporen
Kressbronn a.B.
0
Tettnang-Kau
2
Holzhäusern
1
Strass
2

Nächste Aktualisierung des Warndienstes am Freitag, den 05.07.2024 gegen 12 Uhr.

Aufrufschwellen:

    • Vor der Blüte liegt die Aufrufschwelle bei 14 ausgezählten, infektiösen Sporen.
    • Ab Blühbeginn liegt die Aufrufschwelle bei 8 ausgezählten, infektiösen Sporen.

Heute kühles Wetter mit schauerartigem Regen, abends verbreitet Niederschlag. Morgen einzelne Schauer. Freitag und Samstag wieder warm und trocken, ab Samstag Abend Gewitter.

1. Peronospora

3. Warnaufruf gegen Sekundärinfektionen; Aufruf zum Schutz der Blüte!

Die ersten Bestände gehen in die Blüte über, der kritische Wert der infektiösen Sporenzahlen wurde zum 01.07.2024 von 14 auf 8 herabgesetzt. Bereits blühende Bestände sind mit einen durchgehenden Schutz des anfälligen Gewebes zu versehen. Die Sporenzahlen bewegen sich derzeit auf niedrigem Niveau. Dennoch ist die Gemengelage als kritisch zu erachten. Die nächsten Tage herrschen sehr gute Infektionsbedingungen gepaart mit teilweise beginnender oder bereits offener Blüte. Behandlungsintervalle von mehr als 10 bis 12 Tage sollten nicht mehr überschritten werden, soweit es die Bedingungen in den Anlagen zulassen. Zum Einsatz kommen sollten Kontaktmittel, in Kombination mit teilsystemisch wirkenden Mitteln. Werden Strobilurine eingesetzt, sind diese bei starkem Perodruck mit weiteren Produkten zu kombinieren. Werden Bubiköpfe vorgefunden, sind zwingend systemisch wirkende Mittel zuzumischen. 

Warnaufrufe in der Saison 2024: 21.05.2024, 17.06.2024, 01.07.2024

2. Echter Mehltau

Die vorbeugenden Behandlungen sind zwingend fortzusetzen. In Herkules Anlagen herrscht teilweise sehr hoher Mehltaudruck. Beim Vorfinden von weißen Pusteln, sollte auf jeden Fall ein myzelabtötendes Mittel dazu genommen werden. Beim Vorfinden von echten Mehltau sind mindestens zwei aufeinanderfolgende Behandlungen, im Abstand von 5 bis 7 Tagen durchzuführen, um die vorhandenen Pusten ordentlich auszubrennen. Ab Blühbeginn ist darauf zu achten, die Blüte und anschließend die Dolde so gut wie möglich vor einer Infektion zu schützen. 

3. Blattläuse 

Noch ausstehende Behandlung mit Movento SC 100 sollten noch während der vegetativen Phase der Bestände erfolgen, um eine gute Wirkstoffaufnahme und -verteilung in der Pflanze zu gewährleisten. Die Behandlungen sind zügig abzuschließen. Kontrollen auf Wirkungserfolg nach frühesten 10 bis 12 Tagen beginnen. Hinweis zur Saison 2025: Die Abverkaufsfrist von Movento SC 100 läuft bis zum 30.Oktober 2024. Die Ware für die nächste Saison muss bis zu diesem Stichtag bezogen sein. Ab dem 31. Oktober 2024 darf kein Movento SC 100 mehr gehandelt werden. 

4. Spinnmilbe

Es sind Spinnenester zu finden, teilweise in mittleren Blattetagen. Die Wärme vom vergangenen Wochenende hat die Entwicklung des Schädlings weiter beschleunigt. Dennoch ist zunächst die Nebenwirkung von Movento SC 100 auf die Spinne abzuwarten. Erst danach sind weitere Bekämpfungsentscheidungen anzustellen, wenn der Bekämpfungsrichtwert nach Befallsindex (Siehe Grünes Heft 2024 Seite 88-92) erreicht ist. 

5. Männlicher Hopfen

Auf männliche Hopfen ist zu achten. Auf den Melinexbändern der einzelnen Sporenfallen wird bereits Pollen von männlichen Hopfen festgestellt. Männliche Hopfen sind zu entfernen. Deshalb gilt es in und um die Anlagen herum auf wilde männliche Hopfen zu achten. Beachten Sie auch das Merkblatt dazu:

https://ltz.landwirtschaft-bw.de/site/pbs-bw-mlr-root/get/documents_E-1646459551/MLR.LEL/PB5Documents/ltz_ka/Service/Schriftenreihen/Hinweise%20zur%20Pflanzengesundheit/Wildhopfen_DL/Wildhopfen%20%282021%29.pdf

Aktueller Hinweis Pflanzenschutzulassungen:

Notfallzulassungen nach Art. 53:

Cymbal Flow (Wirkstoff Cymoxanil): Notfallzulassung gemäß Art. 53 gegen Falschen Mehltau (Pseudoperonospora humuli) im Hopfen. Die Zulassung ist für 120 Tage auf den Zeitraum vom 15. Mai 2024 bis zum 11. September 2024 beschränkt. Die für die oben genannte Indikation bundesweit zugelassene Menge wird auf 11.200 Liter, ausreichend für ca. 10.266 ha, begrenzt. Cymbal Flow darf bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf im Kulturentwicklungsbereich BBCH 32 bis BBCH 55 gegen Falschen Mehltau gespritzt oder gesprüht werden. Bei der Festlegung der Aufwandmenge muss wie folgt differenziert werden:  bis BBCH 37: 0,8 l/ha in 700-1300 l Wasser/ha; BBCH 37 - 55: 1,2 l/ha in 1300-1900 l Wasser/ha. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 3 Anwendungen begrenzt. Es dürfen max. 2,8 l/ha und Jahr in der Kultur eingesetzt werden. Zwischen den Behandlungsterminen muss ein Abstand von mindestens 21 Tagen eingehalten werden. Die Wartezeit beträgt 14 Tage. Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW605-2; NW606; NT103-1; SF274-3; SF275-7HO; SF277-5HO. Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft.

Curzate 60 WG (Wirkstoff Cymoxanil): Hat eine Notfallzulassung gemäß Art. 53 gegen Falschen Mehltau (Pseudoperonospora humuli) im Hopfen erhalten. Die Zulassung ist für 120 Tage auf den Zeitraum vom 15. Mai 2024 bis zum 11. September 2024 beschränkt. Die für die oben genannte Indikation bundesweit zugelassene Menge wird auf 8.860 kg begrenzt, ausreichend für ca. 14.766 ha. Curzate 60 WG darf bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf bis Kulturentwicklungsbereich BBCH 37 gegen Falschen Mehltau gespritzt oder gesprüht werden. Die Aufwandmenge liegt bis BBCH 37: 0,3 kg/ha in 700-1300 l Wasser/ha. Die maximale Anzahl Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr ist auf 2 Anwendungen begrenzt. Es dürfen max. 0,6 kg/ha und Jahr in der Kultur eingesetzt werden. Zwischen den Behandlungsterminen muss ein Abstand von mindestens 21 Tagen eingehalten werden. Die Wartezeit beträgt exakt 14 Tage. Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW605-2; NW606; SF274-2; SF278-7HO. Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft. 

Weitere Infos unter https://www.isip.de/isip/servlet/isipde/regionales/badenwuerttemberg/pflanzenschutzrecht/notfallsituationen

Anwendungshinweis: Beim Einsatz eines cymoxanilhaltigen Soloproduktes ist der Wirkstoff mit einem weiteren Fungizid abzusichern. So kann z.B. ein Kontaktfungizid wie Delan WG oder Kupferpräparat und/oder ein vollsystemisches Fungizid bei starkem Perodruck zugesetzt werden.

Exirel (Cyantraniliprole): Zulassung nach Art. 53 gegen Liebstöckelrüssler (Imago-Stadium) im Hopfen. Die Aufwandmenge beträgt 0,375 ml in 0,25 l Wasser pro Stock (max. 0,75 l/ha in 500 l Wasser/ha bei 2000 Stöcken/ha). Der Bekämpfungsrichtwert (Schadschwelle) liegt bei einem Käfer, oder dessen Fraßspuren pro drei Stöcke. Die Zulassung ist auf 4000 ha begrenzt und ist vom 12. April 2024 bis 09. August 2024 ausgesprochen. Die Anwendung ist im Gießverfahren(Einzelpflanzenbehandlung) für das Stadium BBCH 11 bis BBCH 19 genehmigt. Die Wartezeit „F“ ist über die Vegetationszeit zwischen Anwendung und Nutzung (Ernte) abgedeckt. Die Anwendungshäufigkeit ist auf eine Anwendung pro Kultur und Jahr beschränkt. Exirel ausschließlich in EU-Hopfen einsetzen. Für Exporthopfen bestehen keine oder zu geringe Rückstandshöchstgehalte. Vor der Anwendung unbedingt Rücksprache mit dem Handelshaus halten. Das Produkt ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es gelten folgende Anwendungsbestimmungen: NG 300, NW 715, SF 245-02 und weitere. Für Nachfolgearbeiten gelten die Auflagen SF275-EEHO sowie SF276-21HO.

Weitere Infos: https://www.isip.de/isip/servlet/isip-de/regionales/baden-wuerttemberg/pflanzenschutzrecht/notfallsituationen/pflanzenschutzmittel---notfallzulassung-fuer-die-exirel-anwendung-in-hopfen-371446

Regelzulassung:

Luna Sensation (Wirkstoffe Trifloxystrobin und Fluopyram): Zulassung gegen Echten Mehltau (Sphaerotheca macularis) in Hopfen bis 31.12.2024.

Luna Sensation darf bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf im Kulturentwicklungsbereich BBCH 31 bis BBCH 79 gegen Echter Mehltau gespritzt oder gesprüht werden.

Bei der Festlegung der Aufwandmenge muss wie folgt differenziert werden:

bis BBCH 37: 0,27 Liter/ha in 800 bis 1200 Liter Wasser/ha
BBCH 37 - 55: 0,4 Liter/ha in 1500 bis 2200 Liter Wasser/ha
BBCH 55 - 79: 0,6 Liter/ha in 2600 bis 3300 Liter Wasser/ha





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