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Hopfenbau-Warndienst

Sporenfalle im Hopfengarten
Sporenfalle im Hopfengarten

Der Hopfenbau-Warndienst informiert über die gesamte Vegetationsperiode bezüglich der Peronospora-Infektionsgefahr im Hopfenanbaugebiet Tettnang. Somit ist möglich, ausschließlich bei Infektionsgefahr notwendige Fungizidbehandlungen auszubringen und die Sekundärinfektion zum richtigen Zeitpunkt gezielt zu bekämpfen.

Jährlich aktuallisierte Informationen zum Pflanzenschutz im Hopfenbau finden Sie im Dokument "Grünes Heft" Hopfen - Anbau, Sorten, Düngung, Pflanzenschutz und Ernte, herausgegeben von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LFL) Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung.

Weitere Informationen zum Peronospora-Warndienst enthält das LTZ-Poster
Befallsprognose zur Bekämpfung der Hopfen-Peronospora.

Der telefonische Auskunftgeber ist mit der Saison 2023 nicht mehr verfügbar.

Peronospora-Warndienst

Peronospora-Warndienst Nr. 01 für das Jahr 2024 (bereitgestelt vom LTZ-Augustenberg - Außenstelle Tettnang)

Die aktuellen Sporenzahlen bis: 14.05.2024

Ort

Anzahl ausgezählter, infektiöser Sporen
Kressbronn a.B.
0
Tettnang-Kau

0

Holzhäusern

0

Strass
 0 



Aufrufschwellen:

    • Vor der Blüte liegt die Aufrufschwelle bei 14 ausgezählten, infektiösen Sporen.
    • Ab Blühbeginn liegt die Aufrufschwelle bei 8 ausgezählten, infektiösen Sporen. Die Warnschwelle wurde zum 26.06.2023 auf 8 ausgezählte, infektiöse Sporen herabgesetzt.

Peronospora: 

Nach wie vor ist auf Peronospora Primärinfektionen zu achten. Die Primärbehandlungen sollten in spät geschnittenen Beständen abschließend durchgeführt werden. Bestände sind beim Anleiten und bei Nachfolgearbeiten besonders intensiv auf sog. „Bubiköpfe“ zu kontrollieren und beim Vorfinden solcher sind entsprechende Maßnahmen durchzuführen. Die sich nun einstellende Witterung bietet gute Voraussetzungen für erste Pero-Infektionen. In Beständen, welche im Frühjahr starken Primärdruck aufwiesen, sollten eine Behandlung erhalten. Dies gilt auch für Anlagen, in welchen die letzte Primärbehandlung längere Zeit zurückliegt. 

Es gilt der Grundsatz:  Eine rechtzeitige, nachhaltige und ordnungsgemäße Bekämpfung der Primärinfektionen verringert den Infektionsdruck während der weiteren Vegetationsperiode und ist eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Anwendung des Peronospora-Warndienstes! Darüber hinaus sollten umliegende Flächen und Strukturen auf Wildhopfen kontrolliert werden.

Schadinsekten:

Erdfloh, Markeule, Schattenwickler:

Beim Vorfinden von Erdfloh, Markeule, Schattenwickler kann bis zu einer Bestandeshöhe von 50 cm Karate Zeon eingesetzt werden. In sehr vielen Hopfenbeständen wird schon eine große Anzahl an Marienkäfern gefunden. Diese sind als Fressfeind gegen die Laus sehr hilfreich. Da Karate Zeon Marienkäfer miterfasst, ist dessen Einsatz gut abzuwägen. 

 

Schwarze Bohnenlaus: 

Die Ersten Kolonien von Bohnenläusen können in den Hopfenbeständen beobachtet werden. Da gegen diesen Schädling keine Indikation vorliegt, muss dieser toleriert werden.

Hopfenblattlaus: 

Das Einfliegen erster vereinzelter Aphisfliegen aus den Winterquartieren kann beobachtet werden. Bestände in unmittelbarer Nähe von Zwetschgen und Schlehen sind von nun ab regelmäßig auf die Hopfenlaus zu kontrollieren. In IPS-Plus pflichtigen Beständen, ist mit beginnendem Zuflug der Besatz an Blattläusen wöchentlich zu dokumentieren. 

Weitere Infos unter: https://ltz.landwirtschaft-bw.de/site/pbs-bw-mlr-root/get/documents_E-1636415050/MLR.LEL/PB5Documents/ltz_ka/Arbeitsfelder/Pflanzenschutz/Integrierter%20Pflanzenschutz/Zus%C3%A4tzliche%20landesspezifische%20Vorgaben/Ma%C3%9Fnahmenbl%C3%A4tter%20Hopfenbau_DL/IPSplus%20Hopfen_Landesspezifische%20Vorgaben.pdf

Aktueller Hinweis Pflanzenschutzulassungen:

Notfallzulassungen nach Art. 53:

Cymbal Flow (Wirkstoff Cymoxanil): Notfallzulassung gemäß Art. 53 gegen Falschen Mehltau (Pseudoperonospora humuli) im Hopfen. Die Zulassung ist für 120 Tage auf den Zeitraum vom 15. Mai 2024 bis zum 11. September 2024 beschränkt. Die für die oben genannte Indikation bundesweit zugelassene Menge wird auf 11.200 Liter, ausreichend für ca. 10.266 ha, begrenzt. Cymbal Flow darf bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf im Kulturentwicklungsbereich BBCH 32 bis BBCH 55 gegen Falschen Mehltau gespritzt oder gesprüht werden. Bei der Festlegung der Aufwandmenge muss wie folgt differenziert werden:  bis BBCH 37: 0,8 l/ha in 700-1300 l Wasser/ha; BBCH 37 - 55: 1,2 l/ha in 1300-1900 l Wasser/ha. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 3 Anwendungen begrenzt. Es dürfen max. 2,8 l/ha und Jahr in der Kultur eingesetzt werden. Zwischen den Behandlungsterminen muss ein Abstand von mindestens 21 Tagen eingehalten werden. Die Wartezeit beträgt 14 Tage. Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW605-2; NW606; NT103-1; SF274-3; SF275-7HO; SF277-5HO. Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft.

Curzate 60 WG (Wirkstoff Cymoxanil): Hat eine Notfallzulassung gemäß Art. 53 gegen Falschen Mehltau (Pseudoperonospora humuli) im Hopfen erhalten. Die Zulassung ist für 120 Tage auf den Zeitraum vom 15. Mai 2024 bis zum 11. September 2024 beschränkt. Die für die oben genannte Indikation bundesweit zugelassene Menge wird auf 8.860 kg begrenzt, ausreichend für ca. 14.766 ha. Curzate 60 WG darf bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf bis Kulturentwicklungsbereich BBCH 37 gegen Falschen Mehltau gespritzt oder gesprüht werden. Die Aufwandmenge liegt bis BBCH 37: 0,3 kg/ha in 700-1300 l Wasser/ha. Die maximale Anzahl Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr ist auf 2 Anwendungen begrenzt. Es dürfen max. 0,6 kg/ha und Jahr in der Kultur eingesetzt werden. Zwischen den Behandlungsterminen muss ein Abstand von mindestens 21 Tagen eingehalten werden. Die Wartezeit beträgt exakt 14 Tage. Hinweis: Für den Einsatz des genannten Präparates gilt, dass gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten sind wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise. Insbesondere: NW605-2; NW606; SF274-2; SF278-7HO. Das Mittel ist als nicht bienengefährlich (B4) eingestuft. 

Weitere Infos unter https://www.isip.de/isip/servlet/isipde/regionales/badenwuerttemberg/pflanzenschutzrecht/notfallsituationen

Anwendungshinweis: Beim Einsatz eines cymoxanilhaltigen Soloproduktes ist der Wirkstoff mit einem weiteren Fungizid abzusichern. So kann z.B. ein Kontaktfungizid wie Delan WG oder Kupferpräparat und/oder ein vollsystemisches Fungizid bei starkem Perodruck zugesetzt werden.

Exirel (Cyantraniliprole): Zulassung nach Art. 53 gegen Liebstöckelrüssler (Imago-Stadium) im Hopfen. Die Aufwandmenge beträgt 0,375 ml in 0,25 l Wasser pro Stock (max. 0,75 l/ha in 500 l Wasser/ha bei 2000 Stöcken/ha). Der Bekämpfungsrichtwert (Schadschwelle) liegt bei einem Käfer, oder dessen Fraßspuren pro drei Stöcke. Die Zulassung ist auf 4000 ha begrenzt und ist vom 12. April 2024 bis 09. August 2024 ausgesprochen. Die Anwendung ist im Gießverfahren(Einzelpflanzenbehandlung) für das Stadium BBCH 11 bis BBCH 19 genehmigt. Die Wartezeit „F“ ist über die Vegetationszeit zwischen Anwendung und Nutzung (Ernte) abgedeckt. Die Anwendungshäufigkeit ist auf eine Anwendung pro Kultur und Jahr beschränkt. Exirel ausschließlich in EU-Hopfen einsetzen. Für Exporthopfen bestehen keine oder zu geringe Rückstandshöchstgehalte. Vor der Anwendung unbedingt Rücksprache mit dem Handelshaus halten. Das Produkt ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es gelten folgende Anwendungsbestimmungen: NG 300, NW 715, SF 245-02 und weitere. Für Nachfolgearbeiten gelten die Auflagen SF275-EEHO sowie SF276-21HO.

Weitere Infos: https://www.isip.de/isip/servlet/isip-de/regionales/baden-wuerttemberg/pflanzenschutzrecht/notfallsituationen/pflanzenschutzmittel---notfallzulassung-fuer-die-exirel-anwendung-in-hopfen-371446

Regelzulassung:

Luna Sensation (Wirkstoffe Trifloxystrobin und Fluopyram): Zulassung gegen Echten Mehltau (Sphaerotheca macularis) in Hopfen bis 31.12.2024.

Luna Sensation darf bei Infektionsgefahr bzw. Warndienstaufruf im Kulturentwicklungsbereich BBCH 31 bis BBCH 79 gegen Echter Mehltau gespritzt oder gesprüht werden.

Bei der Festlegung der Aufwandmenge muss wie folgt differenziert werden:

bis BBCH 37: 0,27 Liter/ha in 800 bis 1200 Liter Wasser/ha
BBCH 37 - 55: 0,4 Liter/ha in 1500 bis 2200 Liter Wasser/ha
BBCH 55 - 79: 0,6 Liter/ha in 2600 bis 3300 Liter Wasser/ha





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